Erwägungsgrund 19 32016R1952
Die Kommission (Eurostat) sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Sinne zuverlässigerer Daten die Methodik für deren Sammlung und Verarbeitung eingehend und im Einklang mit dem Steuerungsrahmen für die Statistik prüfen und bei Bedarf verbessern. Daher sollten regelmäßig Qualitätsberichte erstellt und Bewertungen der Qualität der Preisdaten vorgenommen werden.