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Von bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen geht aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass sie Unionsquarantäneschädlingen als Wirt dienen, ein nicht hinnehmbares Risiko aus. Für einige dieser Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände gibt es annehmbare Maßnahmen zur Risikominderung, für andere dagegen nicht. Entsprechend sollten ihr Einführen in das Gebiet der Union bzw. ihre Verbringung innerhalb dieses Gebiets je nach Verfügbarkeit annehmbarer Maßnahmen zur Risikominderung entweder verboten werden oder es sollten besondere Anforderungen dafür gelten. Es sollte eine Liste dieser Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände aufgestellt werden.
Von den betreffenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen gehen voraussichtlich neu festgestellte Schädlingsrisiken aus, die nicht…
Ist ein Mitgliedstaat der Ansicht, dass das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen aus bestimmten Drittländern oder bestimmten…
Es sind Verbote und besondere Anforderungen — ähnlich wie für das Gebiet der Union — in Bezug auf das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen…
Schädlinge, die keine Unionsquarantäneschädlinge sind und die hauptsächlich durch bestimmte zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen übertragen werden, deren Auftreten…
Vom internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, mit denen nur begrenzte pflanzengesundheitlich relevante Erfahrungen…
Zusätzlich zu den Maßnahmen für das Management des nicht hinnehmbaren Risikos von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen sollten in dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.