Erwägungsgrund 2 32016R0217
Im November 2012 forderte die Kommission die Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden die „Agentur“) auf, ein Dossier gemäß Anhang XV zu erstellen, um die bestehende Beschränkung auf das Inverkehrbringen derartiger Anstrichfarben und Lacke, deren Cadmiumgehalt eine bestimmte Konzentration überschreitet, auszuweiten.