Erwägungsgrund 4 32016R0217
Am 25. November 2014 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur einvernehmlich eine Stellungnahme an, in der festgestellt wird, dass die vorgeschlagene Änderung der bestehenden Beschränkung verhältnismäßig sei, da sie keine zusätzlichen Befolgungskosten für die Hersteller, Importeure und Verbraucher mit sich bringen, sondern zu einer besseren Durchsetzbarkeit der Beschränkung führen würde.