Erwägungsgrund 3 32016R0217
Am 9. September 2014 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur einvernehmlich eine Stellungnahme an, in der festgestellt wird, dass eine solche Änderung des bestehenden Eintrags die Durchsetzung erleichtern würde, und in der bestätigt wird, dass keine zusätzliche Bewertung der von Cadmium in Anstrichfarben und Lacken ausgehenden Risiken notwendig ist.