Erwägungsgrund 11 32016R2235
Am 29. Januar 2016 legte die Agentur der Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC vor. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen kam die Kommission zu dem Schluss, dass ein nicht akzeptables Risiko für die Gesundheit der Arbeitnehmer besteht, die Thermopapier mit einem BPA-Gehalt in einer Konzentration von 0,02 Gewichtsprozent oder höher handhaben. Unter Berücksichtigung der Erwägungen des SEAC im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Verteilung und die Erschwinglichkeit ist die Kommission der Auffassung, dass mit der vorgeschlagenen Beschränkung gegen die festgestellten Risiken vorgegangen werden könnte, ohne die Industrie, die Lieferkette oder die Verbraucher erheblich zu belasten. Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass die von Frankreich vorgeschlagene Beschränkung eine zweckmäßige unionsweite Maßnahme zur Minderung der festgestellten Gefahren für die Gesundheit der Arbeitnehmer, die Thermopapier mit BPA handhaben, darstellt. Durch eine Regulierung des Inverkehrbringens würde die vorgeschlagene Beschränkung außerdem ein größeres Maß an Schutz für den Arbeitnehmer ermöglichen.