Erwägungsgrund 9 32016R2235
Der RAC und der SEAC kamen ferner zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Beschränkung umsetzbar, durchsetzbar, machbar und überprüfbar ist.
Der RAC und der SEAC kamen ferner zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Beschränkung umsetzbar, durchsetzbar, machbar und überprüfbar ist.