Erwägungsgrund 8 32016R0300
Die Voraussetzungen für die Sicherung von Amtsträgern oder ehemaligen Amtsträgern durch die Krankheitsfürsorge müssen an jene angeglichen werden, die nach den Artikeln 72 und 73 des Beamtenstatuts für Beamte und sonstige Bedienstete gelten.