Erwägungsgrund 3 32016R0324
Festgelegt wurde die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe auf Basis der zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß den Richtlinien 94/35/EG, 94/36/EG und 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie nach Überprüfung ihrer Übereinstimmung mit den Artikeln 6, 7, 8 und 16 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die Zusatzstoffe werden nach Kategorien von Lebensmitteln, denen sie zugesetzt werden dürfen, in der EU-Liste geführt.