Erwägungsgrund 6 32016R0324
Daher sollte die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe klarer gefasst werden und alle Verwendungen in Übereinstimmung mit den Artikeln 6, 7, 8 und 16 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 widerspiegeln.
Daher sollte die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe klarer gefasst werden und alle Verwendungen in Übereinstimmung mit den Artikeln 6, 7, 8 und 16 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 widerspiegeln.