Erwägungsgrund 14 32016R0369
Die Bereitstellung von Soforthilfe im Rahmen dieser Verordnung sollte in geeigneter Weise überwacht werden, wobei erforderlichenfalls auf das bestmögliche auf Unionsebene zur Verfügung stehende Fachwissen zurückgegriffen werden sollte. Ferner sollte die Umsetzung dieser Verordnung insgesamt bewertet werden.