Art. 142 Buchst. c 32016R0429Aspekte, die beim Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten gemäß diesem Abschnitt zu berücksichtigen sind
die gelisteten Tierarten für die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d;
Art. 141 Abs. 1 Buchst. b 32016R0429Durchführungsbefugnis für zeitlich befristete Bestimmungen für Verbringungen spezifischer Arten oder Kategorien gehaltener Landtiere
sich die gelistete Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d trotz der in den Abschnitten 1 bis 6 (Artikel 124 bis 142) festgelegten Verbringungsanforderungen…
Art. 136 Abs. 3 Buchst. a 32016R0429Verbringungen gehaltener Landtiere, ausgenommen gehaltene Huftiere und gehaltenes Geflügel, in andere Mitgliedstaaten und delegierte Rechtsakte
die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d, die für die gelistete Art oder Kategorie der zu verbringenden gehaltenen Landtiere relevant sind;
Erwägungsgrund 135 32016R0429Nationale Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten in Bezug auf Verbringungen von Tieren oder Zuchtmaterial ergreifen oder zum Zweck der Begrenzung der Auswirkungen…
Art. 124 Abs. 1 Buchst. a 32016R0429Allgemeine Anforderungen an Verbringungen gehaltener Landtiere
die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d;