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In geschlossenen Betrieben, in denen üblicherweise Labortiere oder Zootiere gehalten werden, herrscht normalerweise ein hohes Niveau an Schutz vor biologischen Gefahren sowie ein günstiger und gut kontrollierter Gesundheitsstatus; außerdem kommt es dort seltener zu Verbringungen bzw. diese finden hauptsächlich innerhalb geschlossener Systeme dieser Betriebe statt. Der Status des geschlossenen Betriebs, den Betriebe freiwillig beantragen können, wurde mit der Richtlinie 92/65/EWG eingeführt, in der Vorschriften und Anforderungen bezüglich der Zulassung sowie Anforderungen an Verbringungen für zugelassene Einrichtungen, Institute oder Zentren festgelegt sind. Das dadurch eingerichtete System ermöglicht es den betreffenden Betrieben, mit geringeren Anforderungen untereinander Tiere auszutauschen; gleichzeitig werden im System der geschlossenen Betriebe Gesundheitsgarantien geboten. Aus diesem Grund wird das System von den meisten Unternehmern akzeptiert und als freiwillige Option verwendet. Das Konzept der geschlossenen Betriebe sollte daher erhalten bleiben und diese Verordnung sollte dementsprechend auch Vorschriften für Verbringungen zwischen solchen Betrieben enthalten.
spezifische Bestimmungen für Verbringungen gehaltener Landtiere in geschlossene Betriebe, in denen durch die geltenden Risikominderungsmaßnahmen sichergestellt…
verbringen gemäß den Anforderungen des Artikels 137 Absatz 1 und gemäß jeglichem delegierten Rechtsakt, der gemäß Artikel 137 Absatz 2 erlassen wurde, gehaltene…
Zu wissenschaftlichen Zwecken wie Forschung und Diagnose und insbesondere zu den gemäß der Richtlinie 2010/63/EU zugelassenen Zwecken kann es erforderlich sein,…
Zur Gewährleistung des Gesundheitsstatus der Union werden in dieser Verordnung Bestimmungen über die Verbringung von Tieren und Erzeugnissen innerhalb der Union…
Allerdings sollten unverhältnismäßige Verbringungsbeschränkungen und überflüssige Verwaltungslasten für Betriebe und Unternehmer, die im Sektor der gewerblichen…
Gemäß der Richtlinie 92/65/EWG empfiehlt es sich, abweichend von den allgemeinen Vorschriften für Tierverbringungen gemäß Kapitel II der Richtlinie besondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.