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Andererseits ist bei manchen Seuchen weder eine umgehende Meldung nötig, noch sind umgehend Maßnahmen erforderlich. In solchen Fällen ist es wichtig, Informationen über das Auftreten dieser Seuchen zu sammeln und darüber Bericht zu erstatten, damit die Seuchenlage unter Kontrolle gehalten werden kann und erforderlichenfalls Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen getroffen werden können. Diese Berichterstattungspflicht kann auch für Seuchen gelten, die einer Meldepflicht auf Unionsebene unterliegen, wenn für die Implementierung wirksamer Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen zusätzliche Informationen erforderlich sind. Um zu gewährleisten, dass genau die Daten und Informationen erhoben werden, die zur Verhinderung der Ausbreitung oder zur Bekämpfung jeder einzelnen Seuche erforderlich sind, und dass dies rechtzeitig geschieht, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Berichterstattung zu erlassen.
deren Ausbrüche gemäß Artikel 19 Absatz 1 unverzüglich gemeldet werden müssen und zu denen der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten zusätzliche…
der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e, die von den Mitgliedstaaten unverzüglich gemeldet werden müssen, sowie der erforderlichen Maßnahmen…
Damit einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Melde- und Berichtsvorschriften der Union gewährleistet sind, sollten der Kommission…
Häufig ist es erforderlich, genauer festzulegen, welches Ausmaß der Überwachung für verschiedene Seuchen angemessen ist, von Seuchen, bei denen die Überwachung…
Für eine wirksame Seuchenbekämpfung sind die Früherkennung sowie eine klare Kette von Seuchenmeldung und Berichterstattung unerlässlich. Im Interesse einer…
Einer der Hauptzwecke der Seuchenmeldung und -berichterstattung ist es, zuverlässige, transparente und leicht zugängliche epidemiologische Daten zu erheben. Es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.