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Häufig ist es erforderlich, genauer festzulegen, welches Ausmaß der Überwachung für verschiedene Seuchen angemessen ist, von Seuchen, bei denen die Überwachung auf Tätigkeiten wie Berichterstattung und Meldung beschränkt bleiben kann, bis zu Seuchen, bei denen ein gründliches unionsweites spezifisches Überwachungsprogramm eingerichtet werden muss. Daher sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Gestaltung der Überwachung, der Kriterien zur Feststellung der Relevanz einer Seuche, die einem für die Union relevanten Überwachungsprogramm zu unterziehen ist, und der Kriterien für eine amtliche Bestätigung von Seuchenausbrüchen, der Falldefinitionen für die betreffenden Seuchen und der Anforderungen an Überwachungsprogramme in Bezug auf ihren Inhalt, die in solchen Programmen zu enthaltenden Angaben und ihre Laufzeit zu erlassen.
die Kriterien für die den Zwecken des Artikels 30 Absatz 1 Buchstabe a dienende Feststellung der Relevanz einer Seuche, die einem für die Union relevanten…
Andererseits ist bei manchen Seuchen weder eine umgehende Meldung nötig, noch sind umgehend Maßnahmen erforderlich. In solchen Fällen ist es wichtig,…
Diese Programme sollten den Unionszielen entsprechen und daher auf Unionsebene koordiniert werden. Zu diesem Zweck sollten die Programme der Kommission zur…
Zur Gewährleistung einer wirksamen Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durch Unternehmer, Heimtierhalter und zuständige…
Je nach epidemiologischem Profil der Seuche und relevanten Risikofaktoren könnte es erforderlich sein, ein spezifisches Überwachungsprogramm aufzustellen, zu…
Um zu gewährleisten, dass solche Meldungen wirksam und effizient erfolgen, und um die Gründe anomaler Mortalitäten oder anderer Anzeichen einer schweren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.