Art. 2 32007R1518Das jährliche Zollkontingent nach Artikel 1 wird von der Kommission gemäß den Artikeln 308a, 308b sowie 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet.
Art. 3g Abs. 6 32014R0833VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Einfuhrkontingente gemäß den Absätzen 4, 5 und 5a werden von der Kommission und den Mitgliedstaaten im Einklang mit dem in den Artikeln 49 bis 54 der…
Art. 3i Abs. 5 32014R0833VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Einfuhrkontingente gemäß den Absätzen 3ch, 3h und 4 des vorliegenden Artikels werden von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemäß dem in den Artikeln 49…
Art. 2 32026R1181VERORDNUNG (EU) 2026/1181 DES RATES vom 22. Mai 2026 zur Aussetzung der Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente für bestimmte Düngemittel
Die Kommission und die Mitgliedstaaten verwalten die in Artikel 1 der vorliegenden Verordnung festgelegten Einfuhrkontingente im Einklang mit dem in den…
Art. 1 Nr. 7 Buchst. b 32023D0434BESCHLUSS (GASP) 2023/434 DES RATES vom 25. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Absatz 5 erhält folgende Fassung: „(5) Die Einfuhrkontingente gemäß den Absätzen 3da und 4 werden von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemäß dem in den…