Erwägungsgrund 10 32016R0791
Eine nationale oder regionale Strategie sollte Voraussetzung für die Teilnahme eines Mitgliedstaats an dem Schulprogramm sein. Jeder Mitgliedstaat, der teilnehmen möchte, sollte eine Strategie in Form eines Dokuments vorlegen, das für einen Zeitraum von sechs Jahren gilt und in dem seine Prioritäten festgelegt sind. Den Mitgliedstaaten sollte gestattet werden, ihre Strategien regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Bewertungen und Neubewertungen von Prioritäten oder Zielen sowie des Erfolgs ihrer Programme. Darüber hinaus können die Strategien bestimmte Elemente hinsichtlich der Umsetzung des Schulprogramms enthalten, wodurch die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, eine effiziente Verwaltung, unter anderem von Beihilfeanträgen, zu erreichen.