Verordnung (EU) 2016/791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen
Im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Haushaltsführung sollten die Mitgliedstaaten, die an der Verteilung der in Betracht kommenden Erzeugnisse teilnehmen möchten, jedes Jahr Anträge auf Unionsbeihilfe einreichen.
Erwägungsgrund 9 32016R0791
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