Erwägungsgrund 16 32016R0791
Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten daher entsprechend geändert werden. Um dem Beginn des Schuljahrs Rechnung zu tragen, sollten die neuen Vorschriften ab dem 1. August 2017 gelten —