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Nach Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden die Tätigkeiten und die Funktionsweise von Europol durch eine gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommene Verordnung geregelt. In dem genannten Artikel ist ferner vorgesehen, dass Verfahren für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament festgelegt werden und dass an dieser Kontrolle die nationalen Parlamente — im Einklang mit Artikel 12 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 9 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll Nr. 1“) — beteiligt werden, um die demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht von Europol gegenüber den Unionsbürgern zu stärken. Daher sollte der Beschluss 2009/371/JI durch eine Verordnung ersetzt werden, die unter anderem Regeln für die parlamentarische Kontrolle festlegt.
Gemäß Artikel 88 AEUV wird die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament zusammen mit den nationalen Parlamenten ausgeübt. Dafür…
Um die Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Tätigkeiten von Europol nach Artikel 51 zu ermöglichen, erhält das Europäische Parlament auf dessen Antrag…
Die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Kontrolle der Tätigkeiten von Europol, an der auch die nationalen Parlamente beteiligt sind, ist zu beachten,…
Europol wurde durch den Beschluss 2009/371/JI des Rates als eine aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanzierte Stelle der Union errichtet, die die Aufgabe…
Gemäß Artikel 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden allgemeine Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die…
In Anbetracht der durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bewirkten Änderungen sollten die der Kommission übertragenen Befugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.