Erwägungsgrund 1 32016R0795
Nach Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission Maßnahmen zur Festsetzung der Beihilfen.
Nach Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission Maßnahmen zur Festsetzung der Beihilfen.