Erwägungsgrund 3 32016R0795
Teil II Titel I Kapitel II Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in der durch die Verordnung (EU) 2016/791 des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung sieht einen neuen gemeinsamen Rahmen für die Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse und frischen Erzeugnissen des Bananensektors (im Folgenden „Schulobst und -gemüse“) sowie von Milch und Milcherzeugnissen (im Folgenden „Schulmilch“) an Kinder in Bildungseinrichtungen (im Folgenden „Schulprogramm“) vor.