Erwägungsgrund 9 32016R0795
Die Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 sollte daher entsprechend geändert werden. Um dem Beginn des Schuljahrs Rechnung zu tragen, sollten die neuen Vorschriften ab dem 1. August 2017 gelten —
Die Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 sollte daher entsprechend geändert werden. Um dem Beginn des Schuljahrs Rechnung zu tragen, sollten die neuen Vorschriften ab dem 1. August 2017 gelten —