Erwägungsgrund 3 32017R1130
Für die Vereinheitlichung der Bedingungen, unter denen der Fischereiberuf in der Union ausgeübt wird, ist es unbedingt erforderlich, dass bei der Festlegung der Angaben für Fischereifahrzeuge dieselben Regeln angewandt werden. Diese Regeln sollten im Einklang mit den Standards der Gemeinsamen Fischereipolitik stehen.