Erwägungsgrund 5 32017R1203
Auf einen Antrag hin, organisches Silicium als Siliciumquelle in die Liste in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufzunehmen, verabschiedete die Behörde am 9. März 2016 eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Sicherheit von organischem Silicium (Monomethylsilantriol; MMST) als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung als Siliciumquelle in Nahrungsergänzungsmitteln und zur Bioverfügbarkeit von Orthokieselsäure aus der Quelle.