Erwägungsgrund 7 32017R1203
In Anbetracht der befürwortenden Stellungnahme der Behörde sollte organisches Silicium (Monomethylsilantriol) in die Liste in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufgenommen werden.
In Anbetracht der befürwortenden Stellungnahme der Behörde sollte organisches Silicium (Monomethylsilantriol) in die Liste in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufgenommen werden.