Verordnung (EU) 2017/1203 der Kommission vom 5. Juli 2017 zur Änderung der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verwendung von organischem Silicium (Monomethylsilantriol) und Calcium-Phosphoryl-Oligosacchariden (POs-Ca®) als Zusatz zu Lebensmitteln und bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Stellungnahme zufolge sind der Zusatz von Calcium-Phosphoryl-Oligosacchariden (POs-Ca®) in Lebensmitteln und ihre Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln als Calciumquelle unbedenklich, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Erwägungsgrund 9 32017R1203
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