Erwägungsgrund 6 32017R1203
Der Stellungnahme zufolge ist die Verwendung von organischem Silicium (Monomethylsilantriol) in Nahrungsergänzungsmitteln als Siliciumquelle unbedenklich, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Der Stellungnahme zufolge ist die Verwendung von organischem Silicium (Monomethylsilantriol) in Nahrungsergänzungsmitteln als Siliciumquelle unbedenklich, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.