Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da mit dieser Verordnung die Verwendung der Bezeichnungen „EuVECA“ und „EuSEF“ durch gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2011/61/EU zugelassene Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen gestattet wird, sollte die zentrale Datenbank, die von der ESMA gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 345/2013 und (EU) Nr. 346/2013 geführt wird, auch Angaben zu den von diesen Verwaltern verwalteten und vertriebenen qualifizierten Risikokapitalfonds und qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum enthalten.
Die ESMA führt eine zentrale, im Internet öffentlich zugängliche Datenbank, in der alle Verwalter qualifizierter Risikokapitalfonds, die die Bezeichnung…
Die nach Artikel 6 der Richtlinie 2011/61/EU zugelassenen Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen beantragen eine Registrierung des qualifizierten…
Die ESMA führt eine zentrale Datenbank, die über das Internet öffentlich zugänglich ist, und in der sie alle Verwalter qualifizierter Fonds für soziales…
Damit sichergestellt ist, dass die zuständigen Behörden Kenntnis von jeder neuen Verwendung der Bezeichnungen „EuVECA“ und „EuSEF“ haben, sollten die nach…
In den Verordnungen (EU) Nr. 345/2013 und (EU) Nr. 346/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates werden einheitliche Anforderungen an und Bedingungen für…
Der Markt für qualifizierte Risikokapitalfonds und qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum sollte geöffnet werden, um weitere Größenvorteile zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.