Art. 33 32024R2594
Jede NEAFC-Hafeninspektion wird durch Ausfüllen eines Hafenstaatkontrollberichts (Formblatt PSC 3) gemäß Anhang XXIII dokumentiert.
Der Kapitän eines Fischereifahrzeugs kann dem Inspektionsbericht, der nach Abschluss der Inspektion von dem Inspektor und dem Kapitän unterzeichnet wird, Anmerkungen hinzufügen. Eine Kopie des Inspektionsberichts wird dem Kapitän des Fischereifahrzeugs oder dem Vertreter des Kapitäns ausgehändigt.
Die Behörden des Hafenmitgliedstaats stellen sicher, dass eine Kopie jedes Inspektionsberichts unverzüglich dem Flaggenstaat des inspizierten Fischereifahrzeugs, dem oder den Flaggenstaat(en) der Geberschiffe, von denen gegebenenfalls Fänge umgeladen wurden, sowie dem NEAFC-Sekretariat, mit Kopie an die Kommission und die EFCA, übermittelt wird. Das Original oder eine beglaubigte Kopie jedes Inspektionsberichts wird dem Flaggenstaat des inspizierten Schiffs auf Anfrage übersandt.
Die Mitgliedstaaten benennen die zuständigen Behörden, an die Inspektionsberichte gemäß diesem Artikel zu übermitteln sind.