Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 30. Juni jeden Jahres das Verzeichnis der zugelassenen Schiffe unter ihrer Flagge, die im vorausgegangenen Kalenderjahr im ICCAT-Übereinkommensbereich tropischen Thunfisch befischt oder irgendeine Art von Unterstützung der Fischereitätigkeit geleistet haben (Hilfsschiffe). Für Ringwadenfänger enthält dieses Verzeichnis auch die Hilfsschiffe, die die Fischereitätigkeit unterstützt haben, unabhängig von ihrer Flagge. Die Kommission setzt das ICCAT-Sekretariat bis zum 31. Juli jeden Jahres über die von den Mitgliedstaaten erhaltenen Listen in Kenntnis.
Artikel 8 erhält folgende Fassung: Jährliches Verzeichnis der Schiffe, die tropischen Thunfisch befischen Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum…
Mitgliedstaaten mit Schiffen, die im Zuständigkeitsbereich Thunfisch und Schwertfisch befischen, übermitteln der Kommission unter Verwendung des entsprechenden…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jedes Jahr elektronisch folgende Informationen in dem in den ICCAT-Leitlinien für die Übermittlung von Daten und…
Folgende Artikel werden eingefügt: Register der zur Fischerei im Übereinkommensbereich zugelassenen Schiffe (1) Jeder Mitgliedstaat übermittelt der Kommission…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jedes Jahr einen Monat vor Beginn des Zeitraums der Fanggenehmigung folgende Schiffslisten: Die Frist für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.