Erwägungsgrund 7 32017R2107
Die letzte Durchführung der Bestandserhaltungs- und Durchsetzungsempfehlungen der ICCAT erfolgte durch die Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates.
Die letzte Durchführung der Bestandserhaltungs- und Durchsetzungsempfehlungen der ICCAT erfolgte durch die Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates.