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Eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten wird vorsehen, dass die genannte Verordnung unbeschadet der Bestimmungen des Unionsrechts zur Durchführung von Bestimmungen der regionalen Fischereiorganisationen (im Folgenden „RFO“), deren Mitglied die Union ist, Anwendung findet.
Diese Verordnung gilt unbeschadet der Vorschriften einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Bewirtschaftung von…
So wird insbesondere mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates eine Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung der Union mit einem globalen,…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union im Rahmen ihrer externen Fischereibeziehungen nach Maßgabe ihrer…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union im Rahmen ihrer externen Fischereibeziehungen nach Maßgabe ihrer…
Gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 und dem Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des…
Wenn ein Drittland nicht Vertragspartei einer RFO ist, kann die Union vorsehen, dass in Bezug auf das Drittland, mit dem ein partnerschaftliches Abkommen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.