Erwägungsgrund 20 32017R2403
Ein spezielles Problem im Rahmen von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei ist die Neuaufteilung nicht ausgeschöpfter Fangmöglichkeiten, wenn Mitgliedstaaten die ihnen durch die einschlägigen Verordnungen des Rates zugeteilten Fangmöglichkeiten nicht vollständig ausschöpfen. Da die in den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei festgesetzten Zugangskosten größtenteils aus dem Gesamthaushalt der Union finanziert werden, ist ein System der vorübergehenden Neuaufteilung und der Weiterverteilung wichtig, um die finanziellen Interessen der Union zu wahren und sicherzustellen, dass Fangmöglichkeiten, für die gezahlt wurde, nicht ungenutzt bleiben. Daher ist es erforderlich, diese Verteilungssysteme zu präzisieren und zu verbessern, auf die nur als letztes Mittel zurückgegriffen werden sollte. Ihre Anwendung sollte zeitlich begrenzt sein und sich gemäß den geltenden Grundsätzen der relativen Stabilität nicht auf die ursprüngliche Zuteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten auswirken. Neuaufteilungen sollten erst dann erfolgen, wenn die betreffenden Mitgliedstaaten auf ihre Rechte verzichtet haben, Fangmöglichkeiten untereinander auszutauschen, und sollten in erster Linie im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei, die Zugang zu gemischten Fischereien verschaffen, vorgenommen werden.