Erwägungsgrund 9 32017R2403
Die Grundverordnung verlangt zudem, dass partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei auf Fangüberschüsse im Sinne von Artikel 62 Absatz 2 und 3 SRÜ begrenzt sein müssen.
Die Grundverordnung verlangt zudem, dass partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei auf Fangüberschüsse im Sinne von Artikel 62 Absatz 2 und 3 SRÜ begrenzt sein müssen.