Art. 26 32017R2196
Verfahren zur Wiederherstellung der Energieversorgung
(1)
Das Verfahren des Netzwiederaufbauplans zur Wiederherstellung der Energieversorgung muss eine Reihe von Maßnahmen umfassen, die dem ÜNB die Anwendung der folgenden Strategien ermöglichen:
a)
eine Top-down-Strategie zur Wiederherstellung der Energieversorgung und
b)
eine Bottom-up-Strategie zur Wiederherstellung der Energieversorgung.
(2)
Hinsichtlich der Bottom-up-Strategie muss das Verfahren zur Wiederherstellung der Energieversorgung zumindest folgende Maßnahmen enthalten:
a)
Maßnahmen zum Umgang mit Spannungs- und Frequenzabweichungen aufgrund der Wiederherstellung der Energieversorgung;
b)
Überwachung und Steuerung des Inselbetriebs und
c)
Resynchronisation von Gebieten, die sich im Inselbetrieb befinden.