Erwägungsgrund 10 32017R2305
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 wurden mit der Verordnung (EU, Euratom) 2015/623 des Rates 11216187326 EUR zu jeweiligen Preisen der Mittel für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds auf die kommenden Jahre übertragen. Dieser Übertragung sollte in Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, in dem die jährliche Aufteilung der Mittel für Verpflichtungen für die Jahre 2014-2020 insgesamt festgelegt ist, Rechnung getragen werden. Darüber hinaus wurden 9446050652 EUR zu jeweiligen Preisen der Mittel für den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, die 2014 nicht gebunden oder auf 2015 übertragen werden konnten, auf die kommenden Jahre übertragen.