Erwägungsgrund 6 32017R2305
Die Nettoauswirkungen insgesamt dieser Änderungen sollen 4 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt generieren. Dieser Anstieg sollte in Artikel 91 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 widergespiegelt werden; dieser sollte daher entsprechend angepasst werden.