Erwägungsgrund 10 32017R2321
Mit der Verordnung (EU) 2016/1037 haben das Europäische Parlament und der Rat eine gemeinsame Regelung für den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Union sind, erlassen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das tatsächliche Ausmaß der Subventionierung für gewöhnlich erst im Laufe der jeweiligen Untersuchung zutage tritt. Insbesondere wird häufig festgestellt, dass untersuchte Ausführer von Subventionen profitieren, deren Existenz vor der Durchführung der Untersuchung bei vernünftiger Betrachtung nicht erkennbar war. Es sollte klargestellt werden, dass die Kommission in dem Fall, dass solche Subventionen im Laufe einer Untersuchung oder Überprüfung festgestellt werden, dem betreffenden Ursprungs- und/oder Ausfuhrland zusätzliche Konsultationen zu diesen während der Untersuchung festgestellten Subventionen anbieten sollte. Da es keine besonderen Übergangsbestimmungen zur Regelung des Sachverhalts gibt, sollte vorgesehen werden, dass diese Verordnung auf alle Entscheidungen über die Einleitung von Verfahren Anwendung findet sowie auf alle Verfahren, einschließlich Ausgangsuntersuchungen und Überprüfungen, die ab dem 20. Dezember 2017 eingeleitet werden.