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Ein spezielles Problem im Rahmen von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei ist die Neuaufteilung nicht ausgeschöpfter Fangmöglichkeiten, wenn Mitgliedstaaten die ihnen durch die einschlägigen Verordnungen des Rates zugeteilten Fangmöglichkeiten nicht vollständig ausschöpfen. Da die in den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei festgesetzten Zugangskosten größtenteils aus dem Gesamthaushalt der Union finanziert werden, ist ein System der vorübergehenden Neuaufteilung und der Weiterverteilung wichtig, um die finanziellen Interessen der Union zu wahren und sicherzustellen, dass Fangmöglichkeiten, für die gezahlt wurde, nicht ungenutzt bleiben. Daher ist es erforderlich, diese Verteilungssysteme zu präzisieren und zu verbessern, auf die nur als letztes Mittel zurückgegriffen werden sollte. Ihre Anwendung sollte zeitlich begrenzt sein und sich gemäß den geltenden Grundsätzen der relativen Stabilität nicht auf die ursprüngliche Zuteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten auswirken. Neuaufteilungen sollten erst dann erfolgen, wenn die betreffenden Mitgliedstaaten auf ihre Rechte verzichtet haben, Fangmöglichkeiten untereinander auszutauschen, und sollten in erster Linie im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei, die Zugang zu gemischten Fischereien verschaffen, vorgenommen werden.
Die vorübergehende Neuaufteilung der Fangmöglichkeiten erfolgt auf der Grundlage transparenter und objektiver Kriterien, die gegebenenfalls auch ökologischer,…
Sind die Fangbeschränkungen für die Fangmöglichkeiten für das betreffende Jahr im Protokoll zu einem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei…
Zur optimalen Ausnutzung der Fangmöglichkeiten im Rahmen dieses Abkommens sollte die Kommission berechtigt sein, Umverteilungen von nicht genutzten…
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die Geltungsdauer des neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommens sowie für…
Über nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Drittländern sollte gewährleistet werden, dass sich die Fangtätigkeiten der Union in…
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die Mitgliedstaaten in einem bestimmten Jahr oder einem anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.