Art. 36 32017R0459
Gründe für Unterbrechungen
Die Fernleitungsnetzbetreiber nehmen die Gründe für Unterbrechungen entweder unmittelbar in ihre Transportverträge für unterbrechbare Kapazität oder in die für diese Verträge maßgeblichen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Gründe für Unterbrechungen können unter anderen Gasqualität, Druck, Temperatur, Lastflussmuster, die Nutzung von Verträgen für verbindliche Kapazität, Wartungsarbeiten, Engpässe im vor- oder nachgelagerten Bereich, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und das Kapazitätsmanagement aufgrund von Verfahren für das Engpassmanagement sein.