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In Anbetracht der besonderen Situation des Pflanzensektors, der bisher nicht in gleichem Umfang wie andere Waren, die Gegenstand der vorliegenden Verordnung sind, Kontrollen unterlag, ist es wichtig, dass die Einführung des neuen Systems so reibungslos und unterbrechungsfrei wie möglich erfolgt. Aus diesem Grund sind besondere Bestimmungen im Hinblick auf den Zeitplan für die Annahme der einschlägigen delegierten Rechtsakte vorzusehen. Es erscheint ferner gerechtfertigt, für den Pflanzensektor eine Ausnahme von der Verpflichtung zu Dokumentenprüfungen an den Grenzkontrollstellen im Falle von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen vorzusehen, von denen ein geringes Risiko ausgeht, und Dokumentenprüfungen aus einer Entfernung zu einer Grenzkontrollstelle bei Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen zu gestatten, wenn diese Fernkontrollen ein gleichwertiges Maß an Sicherheit bieten können.
spezifische Anforderungen an die Durchführung dieser amtlichen Kontrollen betreffend die Herstellung, das Inverkehrbringen, den Eingang in die Union sowie die…
Es sind Pflanzengesundheits-, Lebensmittelsicherheits- und sonstige Sicherheitsanforderungen festzulegen. Der Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung…
Die spezifischen Risiken, auf die die zusätzlichen Anforderungen abstellen, die die Mitgliedstaaten gegebenenfalls zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit dieser…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten bei der Durchführung der Überprüfungen und Inspektionen darauf achten, dass die Bedingungen in Bezug auf…
Aufgrund der Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen, für den Tierschutz oder für die Umwelt, die von bestimmten Tieren oder Waren…
In einigen Mitgliedstaaten ist es angesichts besonderer geografischer Zwänge, wie langen Küsten oder langen Grenzen, schwierig, die Mindestanforderungen an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.