Erwägungsgrund 2 32017R0719
Am 24. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (EU) 2016/870 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 16. November 2015 (im Folgenden „Protokoll“) angenommen.