Erwägungsgrund 4 32017R0719
Wissenschaftliche Gutachten des gemäß Artikel 4 des Protokolls eingerichteten unabhängigen gemeinsamen wissenschaftlichen Ausschusses ergaben einen Überschuss an Senegalesischem Seehecht und berücksichtigten die wissenschaftlichen Gutachten des IMROP (Mauretanisches Institut für ozeanografische Forschung und für Fischerei) aus dem Jahr 2014, die einen Überschuss an Kalmaren und Tintenfisch auswiesen.