Erwägungsgrund 5 32017R0719
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a des Protokolls beschloss der gemäß Artikel 10 des Partnerschaftsabkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss auf seiner Sitzung am 15. und 16. November 2016 in Nouakchott, das Protokoll dahin gehend zu ändern, dass im Rahmen des verfügbaren Überschusses zusätzliche Fangmöglichkeiten für Frostertrawler eingeräumt werden, die als Hauptzielart Senegalesischen Seehecht und als weitere Zielarten Kalmare und Tintenfisch befischen.