Erwägungsgrund 3 32017R0719
Mit der Verordnung (EU) 2015/2192 des Rates werden die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt.
Mit der Verordnung (EU) 2015/2192 des Rates werden die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt.