Erwägungsgrund 6 32017R0719
Diese zusätzlichen Fangmöglichkeiten sollten für die verbleibende Laufzeit des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Diese zusätzlichen Fangmöglichkeiten sollten für die verbleibende Laufzeit des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.