Erwägungsgrund 100 MDR
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat eine Stellungnahme nach Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 abgegeben.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat eine Stellungnahme nach Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 abgegeben.