Erwägungsgrund 16 MDR
Die in der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates behandelten Sicherheitsaspekte sind integraler Bestandteil der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen für Produkte gemäß dieser Verordnung. Daher sollte die vorliegende Verordnung im Verhältnis zu der genannten Richtlinie eine Lex Specialis darstellen.