Erwägungsgrund 1 32017R0752
Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission (im Folgenden die „Verordnung“) enthält spezifische Vorschriften in Bezug auf Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.